Sofern Sie über ärztliche Verordnungen häusliche Krankenpflege (SGB V), Pflegeverträge (SGB XI) bzw. Privatverträge hinausgehende Wünsche nach individuellen, zusätzlichen Leistungen haben, so ist auch dies für uns kein Problem. Allerdings werden die beauftragten Leistungen und anfallenden Kosten Ihnen privat in Rechnung gestellt. Es erfolgt in diesen Fällen keine Kostenübernahme durch die Kranken-/Pflegekasse.
Haben Sie dahingehende Wünsche, dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!
Zu den gängigsten und am häufigsten nachgefragten Privatleistungen gehören:
- Leistungen nach Individuellen Kundenwünschen (Abrechnung nach Zeit/Stundensatz)
- Die Bestellung von Rezepten und Verordnungen beim Arzt, Abholen und Einreichen bei Apotheke, Sanitätshaus sowie ggf. Abholung der Medikamente und Hilfsmittel und Weiterleitung an den Kunden (monatliche Leistungspauschale „Rezept und Verordnung")
- Die aktive Unterstützung beim Antrag auf Ein- oder Höherstufung im Pflegegrad und Teilnahme beim Besuch des MDK-Gutachters sowie ggf. Prüfung der Möglichkeiten eines Widerspruchs und Vorbereitung der Widerspruchsbegründung (Leistungspauschale „MDK Gutachten“)